Ihr Immobilien-Tipp wird belohnt
Diese Prämie sollten Sie sich nicht entgehen lassen
Wenn Sie von einer Immobilie wissen, die verkauft oder vermietet werden soll: Informieren Sie uns. Wir belohnen Ihren Tipp - wenn er zu einem Abschluss führt - mit bis zu 10 Prozent, der an uns gezahlten Netto-Vermittlungsprovision (ohne MwSt.).
Voraussetzungen für Ihre Tippgeber-Prämie sind:
Voraussetzungen für Ihre Tippgeber-Prämie sind:
- Rüth Immobilien kennt das Objekt nicht.
- Das Objekt liegt in der Region Rosenheim oder München.
- Es liegt noch kein Maklerauftrag vor.
- Das Objekt wird nicht bereits beworben.

Wir können nur Objekte berücksichtigen, die nicht bereits in unserer Kartei erfasst sind. Ebenso sind Immobilien ausgeschlossen, die uns zuvor von einem anderen Tippgeber benannt wurden. Außerdem behalten wir uns vor, Objekte abzulehnen.
Erfüllt die Immobilie die genannten Voraussetzungen, werden wir den Besitzer nach erteilten Einverständnis kontaktieren. Wir bitten Sie daher darum, den Besitzer über Ihren "Tipp" zu informieren und dessen Einverständnis hierfür einzuholen.
Ihren Tipp sollten Sie uns unbedingt schriftlich mit Brief oder Email mitteilen oder Sie nutzen einfach unser Kontaktformular welches Sie am Ende dieser Seite finden.
Erfüllt die Immobilie die genannten Voraussetzungen, werden wir den Besitzer nach erteilten Einverständnis kontaktieren. Wir bitten Sie daher darum, den Besitzer über Ihren "Tipp" zu informieren und dessen Einverständnis hierfür einzuholen.
Ihren Tipp sollten Sie uns unbedingt schriftlich mit Brief oder Email mitteilen oder Sie nutzen einfach unser Kontaktformular welches Sie am Ende dieser Seite finden.
Wenn Sie unser Kontaktformular nutzen, bekommen Sie automatisch eine Kopie Ihrer Datenübermittlung. Falls Sie uns einen Brief oder eine E-Mail mit Ihrem Tipp schreiben, erhalten Sie von uns eine schriftliche Bestätigung.
Ausgeschlossen von der Tippgeber-Prämie sind Personen, die diese aus standesrechtlichen Gründen nicht annehmen dürfen. Dazu zählen z. B. Rechtsanwälte und Steuerberater. Natürlich freuen wir uns dennoch sehr über etwaige nützliche Hinweise aus diesem Personenkreis.
Eine gültige Tippgeber-Vereinbarung über eine Tippgeberprovision und deren Höhe kommt nur schriftlich und durch Annahme durch Rüth Immobilien zustande. Gerne senden wir Ihnen auf Anfrage unsere Tippgeber-Vereinbarung zu. Die Tippgeberprovision beträgt im Höchstfall bis zu 10% von der an uns bezahlten Netto-Käuferprovision, jedoch maximal - Euro eintausend - bezogen auf das Objekt.
Ausgeschlossen von der Tippgeber-Prämie sind Personen, die diese aus standesrechtlichen Gründen nicht annehmen dürfen. Dazu zählen z. B. Rechtsanwälte und Steuerberater. Natürlich freuen wir uns dennoch sehr über etwaige nützliche Hinweise aus diesem Personenkreis.
Eine gültige Tippgeber-Vereinbarung über eine Tippgeberprovision und deren Höhe kommt nur schriftlich und durch Annahme durch Rüth Immobilien zustande. Gerne senden wir Ihnen auf Anfrage unsere Tippgeber-Vereinbarung zu. Die Tippgeberprovision beträgt im Höchstfall bis zu 10% von der an uns bezahlten Netto-Käuferprovision, jedoch maximal - Euro eintausend - bezogen auf das Objekt.
